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Coronavirus: +++ Weitere Lockerungen im Sport +++ Hauptverein


Liebe Mitglieder im TSV Buchenberg e.V.,

die Bayerische Staatsregierung hat für den Sport und die Sportvereine einen Stufenplan für weitere Lockerungen ab dem 8. Juni 2020 angekündigt. So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab kommendem Montag Fitness-Studios und Tanzschulen sowie Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern wieder öffnen. Außerdem sind der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen, kontaktfreie Indoorsportarten, das Training von Rehabilitationssportgruppen sowie der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sog. nichtolympischer Sportarten wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Golf ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt.

Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann dem Ministerrat einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten. So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus-und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen.

Für unseren TSV Buchenberg e.V. bedeutet dies, dass LangläuferInnen, SkispringerInnen, Tennisler, LäuferInnen sowie unsere Stockschützen unter den entsprechenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowohl den Trainingsbetrieb fortführen als auch den Wettkampfbetrieb aufnehmen können. FußballerInnen, VolleyballerInnen, Tischtennisler und die Turnabteilung können sowohl auf dem Sportgelände als auch in der Turnhalle ihren Trainingbetrieb wieder aufnehmen.

Voraussetzungen:
- die Turnhalle wird von der Gemeinde freigegeben,
- die Regelung von Trainingsgruppen bis zu 20 Personen wird eingehalten und
- Kontaktfreiheit kann gewährleistet werden.

Bitte beachtet hierzu die jeweiligen Richtlinien und Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und -hinweise der Sportfachverbände!!!

Auf geht's! Aber mit Augenmaß ... bleibt gesund!

Sportliche Grüße,

Marc Murschhauser, 1. Vorsitzender
im Namen der gesamten Vorstandschaft




 
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