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Coronavirus: +++ Update Oktober 2020 +++ Hauptverein


Liebe Mitglieder des TSV Buchenberg e.V.,
liebe Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter,

hier ein Auszug aus der Mitteilung des Bayerischen Landes-Sportverbands e.V. zur aktuellen Lage bzgl. der erneut verstärkten Ausbreitung des Coronavirus:
 
"Das Corona-Virus breitet sich in Bayern wieder deutlich aus und die Infektionszahlen steigen. Einige Regionen sind stärker betroffen als andere (...). Für alle gilt aber das gleiche Ziel, den Lockdown und noch mehr Einschränkungen im öffentlichen Leben und im Sport weitestgehend zu vermeiden, immer unter der Beachtung der Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler.
 
Sport zu treiben und sich zu bewegen ist auch in der aktuellen Situation richtig und wichtig. Der BLSV möchte Einschränkungen für die Vereine vermeiden. Deshalb appellieren wir an Sie alle, die vorgegebenen Regeln strikt einzuhalten. Sportler können sich an Regeln halten und deshalb ist auch ein kontrollierter Sportbetrieb in den Vereinen unter Einhaltung aller Maßnahmen und Regeln möglich. (...)
 
Die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kurz erklärt
Die aktuelle 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 08. November 2020. Neu in dieser Verordnung ist die Vorgehensweise nach dem Ampelprinzip (...). Die Maßnahmen betreffen vor allem das erweiterte Tragen der Masken, Sperrstunden und private Feiern. Die Regelungen zur Sperrstunde gelten analog für Vereins- und Sportheime mit Gastrobereichen. Ab einem Inzidenzwert von 100 werden Zuschauer auf max. 50 Personen begrenzt, bei Versammlungen, z. B. Mitgliederversammlungen, können max. 50 Personen teilnehmen.
 
In der aktuellen Verordnung hat sich für den organisierten Sport nicht allzu viel geändert. Wo immer möglich, halten Sie bitte den Abstand von 1,5 Metern ein und achten Sie vor allem in geschlossenen Räumen auf ausreichende Belüftung (...).Neu ist, dass für Zuschauer eine Maskenpflicht besteht. In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Für Zuschauer auf Stehplätzen gilt auch auf dem Stehplatz selbst eine Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
 
Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. (...) Kontaktfreies Sporttreiben wie Gesundheitskurse oder Sportabzeichen sind ebenfalls erlaubt.(...)

Zu sportartspezifischen Regelungen informieren Sie sich bitte bei den jeweils zuständigen Sportfachverbänden. (Link zu den Kontakten der Sportfachverbände)."

Bitte beachtet weiter unser eigenes Hygieneschutzkonzept und das der Marktgemeinde Buchenberg, insbesondere bei der Ausübung des Sports in der Sporthalle Buchenberg. 
Habt bitte Verständnis für die Einschränkungen. Vielen Dank! Und bleibt gesund! 
Eure Vorstandschaft
 




 
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