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Coronavirus: +++ Update November 2020 +++ Hauptverein


Liebe Mitglieder des TSV Buchenberg e.V.,
liebe Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter,

hier ein Auszug aus dem neuesten BLSV-Update zur Corona-Pandemie vom 05.11.2020:
"Am Donnerstag, 29. Oktober, hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der dramatischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die seit Montag, 2. November, gelten. Seit Bekanntgabe der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. Bay. IfSMV) am Freitag steht die gute Nachricht fest: Individualsport auf Sportanlagen ist unter Einschränkungen möglich!
 
Diese Präzisierung, die in § 10 der 8. Bay. IfSMV beschrieben wird, besagt, dass Sportanlagen nicht grundsätzlich vollständig geschlossen werden müssen, sondern für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen – allerdings nur unter der Einschränkung, dass Individualsportarten entweder „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ ausgeübt werden.
 
Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Landeskader erlaubt
Eine weitere positive Nachricht wird in § 10 (2) der 8. Bay. IfSMV geregelt. Demnach können neben Berufssportlern auch Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen während des Lockdowns Wettkämpfe bestreiten oder trainieren (vgl. den Link bzw. den Wortlaut unter § 10 (2) in der 8. Bay. IfSMV). Unter folgendem Link finden Sie die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/
 
Die Einschränkungen, die seit Montag für unsere Sportlerinnen und Sportler gelten, sind gravierend. Ein Lichtblick ist dabei, dass zumindest der Sportbetrieb für Individualsportarten sowie für unsere „Olympiasieger von morgen“ in den Landeskadern, wenn auch unter Einschränkungen, möglich ist. Auch in dieser schwierigen Phase sind wir davon überzeugt, dass unsere Sportvereine und Sportfachverbände verantwortungsvoll im Sinne ihrer Sportlerinnen und Sportler handeln. Die Gesundheit aller steht hierbei immer klar im Mittelpunkt!
 
Aktuelle FAQs
Unter folgenden Link finden Sie die FAQs des Bayerischen Innenministeriums, die an die 8. Bay. IfSMV vom 30. Oktober angepasst wurden.
 
Auch der BLSV passt seine FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Trotzdem sind immer noch Detailfragen offen, die wir zusammen mit dem Bayerischen Innen- und Sportministerium klären, um die Informationen dann an Sie weitergeben zu können. Diese werden fortlaufend in die FAQs des Innenministeriums und des BLSV eingepflegt.
 
Fragen, die wir schon mit dem Innenministerium klären konnten:
 
1.     Klarstellung bzw. Definition des Begriffs Individualsports.
Unter Individualsport wird jede Sportausübung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt. Diese Regelung gilt über alle Sportarten hinweg.
 
2.     Ist die Regelung auch für den Kampfsport gültig?
Ja, die Regelung gilt für alle Sportarten, auch für den Kampfsport.
 
3.     Wenn die Sportanlagen für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen, gelten dann weiterhin die Regelungen aus dem Rahmenhygienekonzept Sport?
Ja, auch bei der Ausübung des Individualsports müssen die Vorschriften aus dem Rahmenhygienekonzept Sport eingehalten werden." (Zitatende Auszug BLSV-Update zur Corona-Pandemie vom 05.11.2020)

Bleibt gesund!
Eure Vorstandschaft




 
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