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Coronavirus: +++ Bayern übernimmt Regelungen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz +++ Hauptverein


Bayern übernimmt Regelungen zum kontaktlosen Sport von unter 14-Jährigen im Außenbereich in Fünfergruppen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz:
Die „Bundes-Notbremse“ wird in Teilen auch auf den Sport in Bayern übernommen und bringt ab dem 28. April 2021 Lockerungen für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.

Kinder und Jugendliche dürfen somit in Fünfergruppen kontaktfrei und draußen trainieren. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können. Für die Traningsmöglichkeit hatte sich der BLSV über das vergangene Wochenende massiv bei der Politik eingesetzt. Ein kleiner Lichtblick und ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Für einen weiteren Überblick über die aktuell geltenden Regelungen nutzt bitte die tagesaktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV unter www.blsv.de/coronavirus.




 
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