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Coronavirus: +++ Neue Regelungen durch den BLSV +++ Hauptverein


Hier die aktuellen Handlungsempfehlungen für Sportvereine (pdf, 456kb) seitens des Bay. Landes-Sportverbandes (BLSV) geltend ab 06.11.2021.

Bitte beachtet auch die jeweiligen Hygienemaßnahmen und -regeln der Sportfachverbände und natürlich das bereits veröffentlichte neue Rahmen-Hygienekonzept der Marktgemeinde Buchenberg für die Sporthallennutzung (pdf, 64kb, aktualisiert vom 08.11.2021), sofern denn die Sporthalle auch tatsächlich genutzt werden kann.

Zur besseren Veranschaulichung unten wie immer im Bild die Regelungen des BLSV. 

NEU in den Handlungsempfehlungen des BLSV ist die Regelung des Sportbetriebs bei Beachtung der Krankenhausampel!
Hier die wichtigsten Punkte: 

Was ist die Krankenhausampel?
Die sog. Krankenhausampel („Hospitalisierungs-Inzidenz“) ersetzt die bisherige 7-Tage-Infektionsinzidenz und ist in zwei Stufen eingeteilt. Die dazugehörigen Maßnahmen gelten dann bayernweit.

• Stufe Gelb:
- Sobald entweder innerhalb der letzten 7 Tage bayernweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bay. Krankenhaus eingewiesen wurden oder
- bayernweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

• Stufe Rot:
- Sobald mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belebt sind. 

Welche Regelungen treten bei Stufe Gelb in Kraft?
• Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 (Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen).
• 3G wird zu 3Gplus: Gilt in allen Bereichen außer in Schulen, Hochschulen und bei außerschulischen Bildungsangeboten (einschl. berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen).
• 3Gplus wird zu verpflichtendem 2G: Dies gilt für Clubs, Diskotheken oder vergleichbaren Freizeiteinrichtungen

Welche Regelungen treten bei Stufe Rot in Kraft?
• Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich.
- Ausgenommen sind die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen → hier bleibt es bei 3Gplus.
- Ausgenommen sind ebenfalls Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote → hier gilt weiterhin 3G.
- Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Was ist die neu eingeführte regionale Hotspotregelung?
Angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens gilt ab sofort auch eine regionale Hotspotregelung:
In Landkreisen / kreisfreien Städten,
• in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mind. 80% ausgelastet sind UND
• in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. 
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde festgestellt und bekanntgemacht. Die Maßnahmen gelten dann ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Da sich das Oberallgäu aktuell durch die regionale Hotspotregelung in der Stufe Rot befindet, gilt für den TSV Buchenberg:

• Maskenpflicht FFP2 ab 16 Jahren
• 2G in allen Bereichen, die vorher 3G waren
• konkret für die Benutzung der Sporthalle: 2G für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsene ab 12 Jahren!

Sobald wir über Änderungen durch den BLSV informiert werden, stellen wir diese hier auf unserer Webseite zur Verfügung!

Bleibt gesund!
Eure Vorstandschaft






 
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