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Coronavirus: +++ Keine Einschränkungen mehr! +++ Hauptverein


Auszug aus dem neuen Schreiben des BLSV

Erlass der 16. BayIfSMV

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so-genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden. Für den Sport in Bayern bedeutet das:

Keine Einschränkungen mehr!

Diese erfreuliche Nachricht bedeutet jedoch nicht, dass die Corona-Pandemie überwunden ist. Nach wie vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten. Diese Empfehlung und weiterführende Basisschutzmaßnahmen werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-menverordnung geregelt. Diese tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.blsv.de/coronavirus




 
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